Rechenschaftsbericht

des Rektors der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Prof. Dr. Hans-Werner Ludwig
über die Amtszeit vom
18. Juli 1995 bis zum 30. September 1996

3. Lehre

3.1 Studienreform

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz hat am 10. März 1993 Empfehlungen zur "Umsetzung der Studienstrukturreform" beschlossen. Ziel ist die Verbesserung der Lehre, wobei besonderes Gewicht gelegt wird auf die Durchdringung der Grundlagen, auf die Vermittlung und den Erwerb von Methodenkenntnis und deren exemplarische Anwendung, auf die Rücknahme der Prüfungsrelevanz von Spezialisierungen, auf Freiraum für den interdisziplinären Studienanteil und auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen (Sprachenkompetenz, Teamfähigkeit, fachübergreifendes Arbeiten). Auch das Wissenschaftsministerium hat zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Lehre und zur Verkürzung der Studienzeiten eingeführt. Angefordert wurden Lehrberichte, um die Situation von Studium, Lehre und Prüfungen transparenter zu machen. Studiendekane und Studienkommissionen wurden eingesetzt, um den Ablauf von Studium, Lehre und Prüfungen kritisch zu beobachten und zu kontrollieren, gegebenenfalls die Neufassung von Prüfungsordnungen und Studienplänen vorzubereiten und Anlaufstelle für Anregungen und Beschwerden der Studierenden zu sein. Mit dem Landeslehrpreis wurde ein finanzielles Anreizsystem geschaffen, sich in der Lehre besonders zu engagieren. Der didaktischen Kompetenz der Lehrenden soll mehr Gewicht eingeräumt werden; durch Tutoren- und Mentorenprogramme soll die Lehre intensiviert werden. Mit einer Begrenzung des Studienvolumens und einem gestrafften Prüfungswesen sollen die Studienzeiten verkürzt werden. Im Hinblick auf zum Teil hohe Studienabbrecherquoten wird eine effizientere Studienberatung gefordert, wobei die Koordination zwischen der zentralen Studienberatung und der studienbegleitenden fachlichen Beratung der Fakultäten verstärkt werden soll.

Der Bericht der Kultusministerkonferenz zur Realisierung der Hochschulstrukturreform vom 29. Februar/1. März 1996 kommt zum Ergebnis, daß der erreichte Stand der Hochschulstrukturreform insgesamt eine positive Bilanz ausweist. An der Universität Tübingen ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (UG-Novelle vom 1. Januar 1995) bereits abgeschlossen, was die Wahl von Studiendekanen und die Einrichtung von Studienkommissionen betrifft. Weit voran gekommen ist die Anpassung der Promotionsordnungen im Hinblick auf das Promotionsrecht für qualifizierte Fachhochschulabsolventen und die Anpassung der Habilitationsordnungen hinsichtlich der pädagogisch-didaktischen Eignung der Habilitanden. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben stieß in der Universität teilweise auf große Vorbehalte. Für den ersten Fall hängt dies damit zusammen, daß sich die Universität durch die Einräumung des Promotionsrechts für Fachhochschulabsolventen vor die Aufgabe gestellt sah, das wissenschaftliche Niveau der Promotion zu sichern. Die gesetzlichen Änderungen der Vorschriften zur Habilitation warfen dagegen eine Reihe juristischer Fragen auf, die durch ein klarer formuliertes Gesetz hätten vermieden werden können.

Im Bereich der Evaluation der Lehre und der Hochschuldidaktik sowie im Bereich wissenschaftliche Weiterbildung sind zahlreiche Initiativen und Aktivitäten, zum Teil auch aus den Fakultäten heraus entstanden. Durch eine Anpassung der Prüfungsordnungen wurde der zeitliche Gesamtaufwand für ein Studium auf 160 SWS bzw. 140 SWS begrenzt. Alle Prüfungsordnungen enthalten nun Fristen für die Ablegung und Wiederholung von Prüfungen. Insoweit kann auch die Universität Tübingen eine positive Bilanz ziehen.

Die Kultusministerkonferenz hat in ihrem Bericht allerdings auch die Notwendigkeit gesehen, laufende Reformmaßnahmen fortzusetzen sowie kontinuierlich zu evaluieren. Mit Unterstützung der Senatskommission für Studium und Lehre, den Studiendekanen und Studienkommissionen strebt die Universität weitere Verbesserungen der Studienstruktur an.

3.1.1 Studienpläne

Am 13. Februar 1992 beschloß der Senat Empfehlungen für die Erstellung von Studienplänen. Die Senatskommission für Studium und Lehre hat sich dieser Empfehlungen angenommen und die Fakultäten gebeten, bei der Erstellung und Änderung von Studienplänen diese Empfehlungen zu berücksichtigen. Gleichzeitig wurde vereinbart, die Empfehlungen nach einer Probephase von zwei Jahren im Senat aufgrund der dann gemachten Erfahrungen erneut zu erörtern.

3.2 Hochschuldidaktik

Maßnahmen zur Optimierung der Lehre werden in der öffentlichen Diskussion über kürzere Studienzeiten und Studienreform an Universitäten immer wieder als Desiderat genannt; an der Universität Tübingen gehören sie hingegen schon zum Alltag. Landesweit steht die Universität Tübingen mit ihrer Werkstatt Lehren und Lernen inzwischen an vorderster Stelle. Weil Hochschuldidaktik nicht selten mit Theorielastigkeit und Verschulung assoziiert wird, geht die Werkstatt Lehren und Lernen den entgegengesetzten Weg - strikt bedarfsbezogen, fallorientiert und pragmatisch werden punktuell ansetzende Workshops zur individuellen Entwicklung eines breiteren methodischen Repertoires bei Lehrenden angeboten.

Die immer wieder vermutete Zurückhaltung von Hochschullehrern gegenüber Lehrfragen hat sich dabei in der Praxis nicht bestätigt; das Problembewußtsein ist inzwischen deutlich gewachsen, ebenfalls die Nachfrage nach Werkstatt-Seminaren. Wurden 1995 sechs Fortbildungsseminare zu hochschuldidaktischen Themen angeboten, wird sich das Programm im laufenden wie auch im kommenden Jahr dank gestiegener finanzieller Förderung durch das Wissenschaftsministerium und entsprechend der Nachfrage fast verdoppeln. Ausgehend von den verschiedenen Unterrichtsaufgaben und der Lehrerfahrung kann inzwischen dabei stark differenziert werden: vom Tutorenkurs für fortgeschrittene Studierende bis zum Einzel-Coaching für sehr erfahrene Hochschullehrer reichen die (gut genutzten) Angebote. Dabei wird auf eine möglichst enge Beratung durch erfahrene und in der Lehre besonders engagierte Hochschullehrer geachtet: Unter Leitung des für Lehre zuständigen Prorektors beschäftigt sich eine zentrale Arbeitsgruppe Hochschuldidaktik mit Möglichkeiten zur Optimierung der Lehre und mit Ausbaumöglichkeiten für die hochschuldidaktische Fortbildung. Die Gruppe koordiniert die hochschuldidaktischen Initiativen der Fakultäten und berät über geeignete Themen und Adressaten künftiger hochschuldidaktischer Angebote. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Fakultäten, Hochschullehrer, Angehörige des akademischen Mittelbaus und Studierende an.

Ein Desiderat für die Zukunft soll nicht unerwähnt bleiben: Es muß gelingen, dieses Gebiet recht verstandener "Personalentwicklung" im Haushalt der Universität dauerhaft zu verankern und damit den bisher erreichten Erfolg für die Universität und ihre Lehrenden zu sichern. In einem ersten Schritt geht es darum, die bescheidene finanzielle Basis zu schaffen, die nach Auslaufen der jetzt verfügbaren Sondermittel Ende 1997 die Fortführung der Arbeit möglich macht. In einem zweiten Schritt sollte dem absehbar stark wachsenden Bedarf an kontinuierlicher Betreuung und Beratung von Hochschullehrern in Methoden-, Lehr- und Evaluierungsfragen Rechnung getragen werden. Dabei sind personelle Ressourcen für diesen Aufgabenbereich erforderlich, dem von politischer Seite bereits ein erheblicher Stellenwert zugemessen wird.

Daß die Entwicklung der Lehrkompetenz vor allem für jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiv ist, spricht für ein besonderes "Qualitätsbewußtsein" und ein hohes Maß an Verantwortung für den Erfolg in der eigenen Lehre. Weit nachrangig dagegen dürften Karrieremuster oder Qualifikationsvorgaben (etwa der inzwischen geforderte Nachweis der Lehreignung für Habilitanden) für diesen Erfolg sein, denn nur die eigene, "intrinsische" Motivation kann die Bereitschaft schaffen, sich über Jahre an Wochenenden und in der Freizeit mit der eigenen Lehrkompetenz auseinanderzusetzen. Dies geschieht beispielsweise im Interdisziplinären Didaktik-Arbeitskreis (IDA), in dem sich vorwiegend jüngere Lehrende der Universität zur gemeinsamen Arbeit an Methoden- und Unterrichtsfragen zusammenfinden. Angeregt durch die ersten Werkstatt-Seminare, arbeiten hier zwischen zehn und fünfzig für hochschuldidaktische Fragen Aufgeschlossene aus allen Fakultäten schon über Jahre mit. Sie organisieren dabei eigene Fortbildungsseminare, und sie geben ihre Erfahrungen inzwischen selbst in Seminaren der Werkstatt Lehren und Lernen an andere Kolleginnen und Kollegen weiter.

3.3 Tübinger Initiative Studium und Beruf

Ursprünglich als Modellversuch begonnen, gehört die vom Arbeitsamt Reutlingen/Tübingen, dem Deutschen Institut für Fernstudienforschung an der Universität Tübingen und der Universität gemeinsam getragene Tübinger Initiative Studium und Beruf inzwischen zum festen Bestand der Universität. Dem großen Engagement der Projektgruppe sowie der kontinuierlichen Unterstützung durch den Beirat ist es zu verdanken, daß beim Kurs IV (Sommersemester 1996/Wintersemester 1996/97) die Teilnehmerzahl verdoppelt werden konnte und so einer größeren Zahl von Studierenden der Geistes- und Sozialwissenschaften die Möglichkeit gegeben wurde, ihre Berufschancen entscheidend zu verbessern. Voraussetzung dafür war, daß zahlreiche mittelständische Unternehmen bereit waren, Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen.

Leider ist auch dieses Projekt von finanziellen Restriktionen betroffen; das Land hat angekündigt, im Jahr 1997 keine öffentlichen Mittel mehr für das Projekt zur Verfügung zu stellen. Die Universität hat bereits in den vergangenen Jahren die Hälfte der Kosten übernommen. Da auch die Industrie- und Handelskammer Reutlingen, die Mitglied des Beirats ist, in Aussicht gestellt hat, sich in noch stärkerem Umfang zu engagieren, besteht Hoffnung, daß die Initiative im bisherigen Umfang weitergeführt werden kann, verwirklicht sie doch in vorbildlicher Weise den Brückenschlag zwischen universitärer Ausbildung und Berufspraxis und ermöglicht sie doch den Studierenden Einblick in das Berufsleben, ohne daß hierdurch die Studienzeit verlängert wird. Im Gegenteil: Die Maßnahme hat eher einen studienzeitverkürzenden Effekt, denn praktische Erfahrungen und Zusatzqualifikationen schaffen neue Berufsperspektiven und dadurch die Motivation, das Fachstudium zügig zu beenden.

3.4 Evaluation

Die Notwendigkeit, den Bereich der Lehre an den Hochschulen einer Evaluierung zu unterziehen mit dem Ziel, die Qualität der Lehre zu sichern oder zu steigern, wird in der öffentlichen Diskussion kaum noch bestritten. Es fällt aber auf, daß sich die Forderung vordringlich an die Adresse der Universitäten richtet und sich nahezu ausschließlich Universitäten aktiv an der Diskussion über Evaluation beteiligen.

Einige Universitäten haben teils aus eigener Initiative, teils auf Anstoß oder unter Beteiligung von außenstehenden Einrichtungen unterschiedliche Evaluationsmethoden modellhaft erprobt. Insbesondere kamen und kommen dabei folgende Evaluationsmethoden zum Einsatz:

Die dabei gewonnenen Erfahrungen haben dazu geführt, daß weitgehend Einigkeit auch im Hinblick auf das optimale Evaluationsverfahren herrscht. Modell der Zukunft wird danach eine Kombination aus interner und externer Evaluation sein. Dieses Verfahren sieht im wesentlichen die Darstellung der Lehr- und Studiensituation durch das zu evaluierende Fach selbst in einem erstellten Lehrbericht vor sowie eine gutachterliche Äußerung dazu, die von einer externen Expertenkommission ("peer group") verfaßt wird und die auf der Auswertung des Lehrberichts und auf den Ergebnissen eines Vorortbesuchs beruht. Diese Einschätzung über die künftige Bedeutung dieses Verfahrens stützt sich auf die folgenden größeren Modellprojekte und Empfehlungen, die alle das Modell der internen und externen Evaluation zum Gegenstand haben:

Daß das Verfahren der Kombination interner und externer Evaluation trotz der durchgeführten Modellversuche und der vorliegenden Erfahrungen noch nicht für verbindlich erklärt wurde, hängt mit dem erheblichen Aufwand und den damit verbundenen hohen Kosten zusammen: für die Evaluation eines Faches an einer Universität hat das Wissenschaftsministerium in seinem Modellprojekt rund 125.000,- DM zur Verfügung gestellt.

Die Universität Tübingen steht Evaluationen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, wenngleich auch einzelne Bereiche Evaluationen noch ausdrücklich ablehnen. Sie hat in der Vergangenheit immer wieder Evaluationen aus eigenem Antrieb durchgeführt und verfügt über Erfahrungen mit folgenden Evaluationsverfahren:

Insbesondere die Teilnahme an dem Modellprojekt einer internen und externen Evaluation im Fach Anglistik hat deutlich gezeigt, daß ein solches Verfahren sehr geeignet ist, dem Fach schon bei der Erstellung des eigenen Lehrberichts eine deutliche Rückmeldung über die eigenen Stärken und Schwächen zu geben. Indem der Lehrbericht dazu nötigt, solche Stärken und Schwächen zu formulieren, gibt er zugleich den Anreiz, sich Maßnahmen zu überlegen, wie Verbesserungen zu erreichen sind. Schließlich wurde die externe Begutachtung von der Tübinger Anglistik weniger als Kontrollinstrument empfunden, sondern als eine willkommene Möglichkeit, die über sich selbst gewonnenen Erkenntnisse mit außenstehenden Fachkollegen sorgfältig zu reflektieren.

Abgesehen von den Universitäten des Norddeutschen Verbunds, verfügt die Universität Tübingen mittlerweile wohl über die größte Erfahrung in der Durchführung von Evaluationsverfahren. Allerdings ist festzustellen, daß die genannten Evaluationsvorhaben, bis auf einzelne studentische Lehrveranstaltungskritiken, entweder schon beendet sind oder kurz vor dem Abschluß stehen. Im Augenblick zeichnen sich keine größeren Evaluationsprojekte ab.

Die Universität will diese Atempause nutzen, um den gegenwärtigen Stand der Evaluationsdiskussion kritisch aufzuarbeiten. Sie plant deshalb für das kommende Wintersemester 1996/97 ein Symposion zum Thema Evaluation der Lehre. Die Veranstaltung, an der sich auch Herr Minister von Trotha mit einem Vortrag beteiligen wird, hat das Ziel, der universitätsinternen Öffentlichkeit das Thema Evaluation vorzustellen, die bisher in Tübingen bereits praktizierten Modelle selbst zu evaluieren und in der gemeinsamen Diskussion Leitlinien für ein für alle Fächer anwendbares Evaluationsverfahren zu erarbeiten.

3.5 Prüfungsdatenverwaltung

Der Landesrechnungshof befaßte sich in seiner Untersuchung über die Organisationsstruktur der zentralen Universitätsverwaltungen im Jahr 1994 auch mit der Frage der Organisation der Verwaltung akademischer Prüfungen an den einzelnen Landesuniversitäten und gab hierzu eine Vielzahl praktischer und grundsätzlicher Empfehlungen, die im Gesetzgebungsverfahren für die Novelle des Universitätsgesetzes in der Fassung vom 1. Januar 1995 ihren Niederschlag gefunden haben. Hinsichtlich der Organisation der Hochschulprüfungen enthält das Universitätsgesetz eine Sollvorschrift für die Errichtung zentraler Prüfungsämter an den Universitäten. An der Universität Tübingen hat sich mit dieser Frage am 22. Mai sowie am 3. Juli 1995 die Senatskommission "Studium und Lehre" ausführlich befaßt und die Empfehlung abgegeben, zunächst ein auf zwei Jahre ausgerichtetes Projekt zur Prüfungsdatenverwaltung durchzuführen, an dem drei dezentrale Diplom-Prüfungsämter beteiligt werden sollen, um die Möglichkeiten der Anbindung dezentraler Prüfungsämter an ein zentrales Prüfungsdatenverwaltungssystem zu erproben. Erfreulicherweise haben sich die Diplom-Prüfungsämter für die Studiengänge Informatik, Biologie und Geographie zur Mitarbeit bereiterklärt. Die Sondermittel für dieses Projekt stellte das Ministerium für Wissenschaft und Forschung bereit, das Projekt konnte Mitte September 1995 mit der Einstellung eines Systemadministrators beginnen. Die notwendigen Beschaffungsmaßnahmen sind abgeschlossen und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen geklärt. Inzwischen wurden auch die Prüfungsordnung des Diplomstudiengangs Informatik abgebildet und die für den Verlauf des Studiums notwendigen Leistungen erfaßt. Dies geschah im Dialog sowohl mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden als auch mit Unterstützung der HIS GmbH in Hannover. Auf dieser Basis wurden zwischenzeitlich auch die Prüfungsordnungen der Diplomstudiengänge Geographie und Biologie abgebildet. Des weiteren fanden verschiedene Informations- und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des Projektes statt, die weitgehend vom Systemadministrator durchgeführt wurden. Eine Präsentation und Vorführung des Systems anhand der Prüfungsordnung Informatik für alle Projektbeteiligten sowie Vertretern des Ministeriums wurde am 14. März 1996 angeboten.

Das Projekt läuft bis Mitte 1997 und soll Ergebnisse und Erfahrungen zeitigen, die es der Universität erlauben, über die Frage der Organisation des Prüfungswesens sachgerechte Entscheidungen zu treffen.

Kap. 2 Kap. 4 Presse MAIL(michael.seifert@uni-tuebingen.de)

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